Fast alle gesetzlichen Krankenkassen bezuschussen die Osteopathische Medizin. In welchem Umfang ist sehr unterschiedlich.
Sie können sich unter osteokompass.de (Patienteninfo,Krankenkasse) über die Möglichkeit der Erstattung informieren, oder rufen direkt bei Ihrer Krankenkasse an, um die gewünschten Informationen zu erhalten. Meistens haben die Krankenkassen bestimmte Anforderungen an den Therapeuten, um eine Kostenerstattung zu genehmigen.
In der Regel erfülle ich alle diese Voraussetzungen, denn meine hochwertige Ausbildung am Institut für angewandte Osteopathie umfasste 5 Jahre ( über 1350 Unterrichtsstunden). Die anschließende Ausbildung zur Kinder und Säuglingsosteopathin ergänzte die Weiterbildung um weitere 2 Jahre. Des Weiteren bin ich zertifiziertes Mitglied des Verbandes VOD und nehme regelmäßig an Fortbildungen teil.
Mein Honorar richtet sich im Fall einer gesetzlichen Krankenversicherung nach Zeitaufwand. Sie erhalten eine Rechnung für die osteopathische Behandlung, die Sie zusammen mit einem Privatrezept vom Arzt ( Fachrichtung ist dabei irrelevant) bei der Krankenkasse einreichen können, um eine Teilerstattung der Kosten zu beantragen.
Falls Sie privat versichert sind oder eine private Zusatzversicherung haben, wird nach dem Gebührenverzeichnis der Heilpraktiker ( GebüH) abgerechnet. Sie erhalten eine Rechnung und können mit dieser eine Erstattung der Kosten beantragen.
In welchem Umfang Ihre Krankenkasse die Kosten der Behandlung übernimmt, kann ich leider nicht individuell beantworten. Dafür gibt es zu viele verschiedene Tarife und Verträge. Ich empfehle Ihnen sich noch vor der Behandlung, bei Ihrer Krankenkassen darüber zu informieren.
Meine langjährige Berufserfahrung ist Ihr Vorteil. Die Ursache für Ihre Beschwerden zu finden ist eine zentrale Aufgabe in der Behandlung.